Aufgaben des Kirchenvorstands

Der Kirchenvorstand vertritt die Gemeinde und ist ihr oberstes Leitungsgremium. Er trifft sich in der Regel an jedem zweiten Montag im Monat zu einer Sitzung.

Die wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstands sind es, Entscheidungen zu besprechen und zu treffen über

  • die Gestaltung von Gottesdiensten, Konfirmandenunterricht und allen anderen gemeindlichen Aktivitäten
  • den Gebrauch und die Gestaltung der kirchlichen Gebäude
  • die Verwaltung der Finanzen der Kirchengemeinde
  • Personalfragen in der Gemeinde wie Arbeitsbeschreibungen, Stellenbesetzungen et cetera
  • im Prinzip alle Fragen oder Probleme, die das kirchliche Leben oder die kirchliche Lehre betreffen.

Der Kirchenvorstand bildet zu diesen Zwecken eine Reihe von Ausschüssen und Arbeitsgruppen.

Verschiedene Mitglieder des Kirchenvorstands werden außerdem als Repräsentaten der Gemeinde in übergemeindliche Gremien gewählt, insbesondere in die Dekanatssynode und die Sitzungen der Gesamtkirchenverwaltung.