Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Wir freuen uns über jede Segnung, die in der Stephans- oder Philippuskirche abgehalten wird.
Bitte setzen Sie sich wegen eines von Ihnen anvisierten Termins frühzeitig mit dem Pfarramt in Verbindung. Sie erhalten dann einen Informationsbrief mit den wichtigsten organisatorischen Details rund um die kirchliche Feier. Im Einzelnen können Sie diese dann bei einem Vorbereitungsgespräch mit dem zuständigen Pfarrer weiter besprechen - und natürlich alles, was darüber hinaus geht, ebenfalls.
Kirchliche Segnungen können wir vornehmen, wenn das Paar zum Zeitpunkt der kirchlichen Feier bereits standesamtlich verpartnert/verheiratet ist und wenn mindestens einer der beiden Partner evangelisch ist.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der zeitweise hohen Nachfrage nach kirchlichen Amtshandlungen kirchliche Segnungen nur in den beiden Kirchen vornehmen können. Fahrten der Pfarrer an andere Orte sind in aller Regel nicht möglich.
Die Gebühren für eine kirchliche Segnung betragen 60,- Euro für Mitglieder der Stephanskirchengemeinde und 300,- Euro für Personen von auswärts. Eventuelle Sonderwünsche z.B. bei der musikalischen Ausgestaltung können weitere Kosten verursachen. Eine Segnung von auswärts können wir nur annehmen, wenn es zeitlich und organisatorisch möglich ist.